Zulassungen
Zugelassen durch Eintragung in das Rechtsdienstleistungsregister
durch das OLG Rostock unter Registernummer 3712 A 1.

  • als Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz ohne Einschränkung,
  • als Alterlaubnisinhaber in folgendem Umfang:
  • Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten auf dem Gebiet des
    Versorgungsrechts (Bundesversorgungsgesetz), der gesetzlichen Krankenversicherung
    einschließlich Pflegeversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung, der gesetzlichen
    Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte sowie des
    Schwerbehindertenrechts(Rentenberater nach Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 RBerG)

    Dem Erlaubnisinhaber ist die Erlaubnis zum mündlichen Verhandeln vor den Gerichten
    der Sozialgerichtsbarkeit der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein,
    Niedersachsen einschließlich des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen, Brandenburg
    und vor den Kammern des Sozialgerichts Berlin einschließlich der Senate des
    Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, Sachsen-Anhalt sowie den Gerichten der
    Sozialgerichtsbarkeit in Hamburg erteilt worden.

    Bei Fragen mit Bezug zur gesetzlichen Rente besteht eine Vertretungsbefugnis bei allen
    Sozial- und Landessozialgerichten bundesweit nach § 73 Abs. 2 Nr.3 des Sozialgerichtsgesetzes.

    Der Deutsche Bundestag hat festgestellt:
    "Die Rentenberater haben sich bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden
    Bedeutung des Sozialversicherungsrechts im Rechtsleben - insbesondere auch bei der
    Kontrolle der Versicherungsanstalten - unentbehrlich erwiesen."
    (Bundestagsdrucksache 8/4277 vom 20. Juni 1980)