Zulassungen
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Zugelassen durch Eintragung in das Rechtsdienstleistungsregister
durch das OLG Rostock unter Registernummer 3712 A 1. |
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Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten auf dem Gebiet des
Versorgungsrechts (Bundesversorgungsgesetz), der gesetzlichen Krankenversicherung einschließlich Pflegeversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte sowie des Schwerbehindertenrechts(Rentenberater nach Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 RBerG) Dem Erlaubnisinhaber ist die Erlaubnis zum mündlichen Verhandeln vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Niedersachsen einschließlich des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen, Brandenburg und vor den Kammern des Sozialgerichts Berlin einschließlich der Senate des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, Sachsen-Anhalt sowie den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit in Hamburg erteilt worden. Bei Fragen mit Bezug zur gesetzlichen Rente besteht eine Vertretungsbefugnis bei allen Sozial- und Landessozialgerichten bundesweit nach § 73 Abs. 2 Nr.3 des Sozialgerichtsgesetzes. |
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Der Deutsche Bundestag hat festgestellt:
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"Die Rentenberater haben sich bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden
Bedeutung des Sozialversicherungsrechts im Rechtsleben - insbesondere auch bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten - unentbehrlich erwiesen." (Bundestagsdrucksache 8/4277 vom 20. Juni 1980) |